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	<title>result blog &#187; Datenschutz</title>
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	<description>Blog der result gmbh</description>
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		<title>Die Grundregeln der telefonischen Befragung</title>
		<link>http://www.result-blog.de/2011/06/06/die-grundregeln-der-telefonischen-befragung/</link>
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		<pubDate>Mon, 06 Jun 2011 12:50:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christine Heller</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Marktforschung]]></category>
		<category><![CDATA[Medienforschung]]></category>
		<category><![CDATA[Initiative Markt- und Sozialforschung]]></category>
		<category><![CDATA[Onlinefragebogen]]></category>
		<category><![CDATA[Telefonbefragung]]></category>

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Nach Angaben der Initiative Markt- und Sozialforschung  gibt es derzeit in Deutschland 39 Millionen Telefonanschlüsse. Die Befragung via Telefon ist hinter dem Onlinefragebogen die zweithäufigste Befragungsart, aber in der Bevölkerung nicht besonders beliebt. Die Initiative Markt- und Sozialforschung möchte diesem negativen Image entgegenwirken und das Vertrauen in die Branche steigern.

Haben Sie sich schon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong> </strong></p>
<div id="attachment_1869" class="wp-caption alignleft" style="width: 174px"><strong><a href="http://www.result-blog.de/wp-content/uploads/2011/06/initiative_marktforschung.jpg"><img class="size-full wp-image-1869" title="Initiative Markt- und Sozialforschung" src="http://www.result-blog.de/wp-content/uploads/2011/06/mafo2.jpg" alt="" width="164" height="172" /></a></strong><p class="wp-caption-text">Aktionslogo</p></div>
<p><strong>Nach Angaben der <a href="http://www.deutsche-marktforscher.de/home.html" target="_blank">Initiative Markt- und Sozialforschung</a> </strong><strong> gibt es derzeit in Deutschland 39 Millionen Telefonanschlüsse. Die Befragung via Telefon ist hinter dem Onlinefragebogen die zweithäufigste Befragungsart, aber in der Bevölkerung nicht besonders beliebt. Die Initiative Markt- und Sozialforschung möchte diesem negativen Image entgegenwirken und das Vertrauen in die Branche steigern.</strong></p>
<p><strong><span id="more-1868"></span></strong></p>
<p>Haben Sie sich schon des Öfteren gefragt, woher Marktforschungsinstitute Ihre Telefonnummer haben, und warum Sie ausgerechnet nach Feierabend angerufen werden? Oftmals werden die Anrufe der Marktforschungsinstitute mit telefonischen Verkaufsanrufen verwechselt. Dabei müssen sich die Forscher an strikte Regularien bei der Befragung per Telefon halten: Dem Institut wird von der Bundesnetzagentur ein Nummernraum zur Verfügung gestellt. Mit dem ADM-Stichprobensystem für Telefonbefragungen werden mittels eines mathematischen Zufallsverfahrens die letzten Ziffern einer Telefonnummer aus dem Nummernraum ermittelt. Das bedeutet, der Telefoninterviewer weiß nicht, wen er anruft, und ein Rückschluss auf eine einzelne Person ist nicht möglich. Bei der Erhebung werden somit Datenschutz und Anonymität gewährleistet.</p>
<p>Wird eine Nummer angerufen, so verlangt der Anrufer oft nach der Person im Haushalt, die als letzte Geburtstag hatte. Das hat einen simplen Grund: Es soll eine zufällige Auswahl der Befragungsteilnehmer gewährleistet werden. Würde diese Last-Birthday-Methode nicht angewendet, so wären nur die Personen Teil der Stichprobe, die generell häufiger ans Telefon gehen.</p>
<p>Telefoninterviews bei Privathaushalten sind  nur zwischen 9 und 21 Uhr zulässig. Um auch die Arbeitnehmer in die Stichprobe mit einzubeziehen, erfolgt der Anruf meist nach Feierabend. Dabei muss der Anrufer auf die freiwillige Teilnahme an der Befragung hinweisen. Möchte eine Person nicht an der Befragung teilnehmen, darf diese im Rahmen der Befragung nicht noch einmal kontaktiert werden. Handelt es sich um eine Einmal-Befragung, müssen die Befragungsdaten nach Ablauf der Befragungsauswertung gelöscht werden.</p>
<p>Die offizielle Pressemitteilung „Verbraucherwissen für telefonische Befragungen“ der Initiative Markt- und Sozialforschung können Sie <a href="http://www.deutsche-marktforscher.de/hilfesseite/archiv/details/article/stichwort-marktforschung.html" target="_blank">hier</a> einsehen.</p>
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		<title>Social Media Plugins und Google Analytics rechtssicherer einbinden</title>
		<link>http://www.result-blog.de/2010/07/23/social-media-plugins-und-google-analytics-rechtssicherer-einbinden/</link>
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		<pubDate>Fri, 23 Jul 2010 14:38:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Daniel Bracht</dc:creator>
				<category><![CDATA[Datenschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Social Web]]></category>
		<category><![CDATA[Facebook]]></category>
		<category><![CDATA[Google Analytics]]></category>
		<category><![CDATA[§ 13 (1) TMG]]></category>

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		<description><![CDATA[Social Media Anwendungen erfreuen sich zusehends starker Beliebtheit bei Webseitenbetreibern. Nie war es einfacher, sich mit seinen Besuchern zu vernetzen und Informationen auszutauschen. Unter den Topfavoriten der Netzwerke residiert die Social Media Plattform Facebook.

Doch wie steht es um den Datenschutz in diesem Zusammenhang? Schon in der Vergangenheit wurde oft bemängelt, dass Facebook es damit nicht [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Social Media Anwendungen erfreuen sich zusehends starker Beliebtheit bei Webseitenbetreibern. Nie war es einfacher, sich mit seinen Besuchern zu vernetzen und Informationen auszutauschen. Unter den Topfavoriten der Netzwerke residiert die Social Media Plattform <a href="http://www.facebook.com/3CDIALOG" target="_blank">Facebook.</a></p>
<p><a href="http://www.facebook.com/3CDIALOG" target="_blank"></a><span id="more-786"></span><br />
Doch wie steht es um den Datenschutz in diesem Zusammenhang? Schon in der Vergangenheit wurde oft <a href="http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,687726,00.html" target="_blank">bemängelt</a>, dass Facebook es damit nicht all zu genau nehme. Somit ist es ratsam, den eigenen Webauftritt auf Rechtssicherheit zu überprüfen. Dabei ist vor allem <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/__13.html" target="_blank">§13 (1) TMG</a> zu beachten. Hier heißt es, dass „ein Diensteanbieter den Nutzer zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten sowie über die Verarbeitung seiner Daten […] in allgemein verständlicher Form zu unterrichten [hat]“.</p>
<p><a href="http://www.result-blog.de/wp-content/uploads/2010/07/Datenschutz-Facebook.jpg"><img class="size-medium wp-image-790 alignleft" title="Datenschutz-Facebook" src="http://www.result-blog.de/wp-content/uploads/2010/07/Datenschutz-Facebook-300x225.jpg" alt="" width="248" height="186" /></a>Bindet ein Webseitenbetreiber ein Social Media Plugin wie beispielsweise den „Like that“ Button von Facebook auf seine Seite ein, so ist hierdurch ein Datenaustausch eingeleitet worden. Auch wenn sich der Webseitenbetreiber in seltenen Fällen für diesen Datenaustausch interessiert, so hat er ihn jedoch initiiert und ist dafür verantwortlich. Laut geltendem Recht muss man also einen Datenschutzhinweis für den Nutzer der Webseite geben, um rechtssicherer entsprechende Plugins einzusetzen. Ein gutes Beispiel ist hierfür bei <a href="http://www.3c-dialog.de/3c-dialog-impressum" target="_blank">3C DIALOG</a> zu finden, die auf ihrer Webpräsenz Social Media Verknüpfungsmöglichkeiten anbieten. Dank an dieser Stelle an<a href="http://www.hotel-newsroom.de/facebook/facebook-social-plugins-benotigen-einen-datenschutzhinweis/" target="_blank"> Thomas Hendele durch dessen Blogbeitrag</a> wir auf diese Thematik aufmerksam geworden sind.</p>
<p><em>(Bildquelle: www.n24.de)</em></p>
<p><a href="http://www.result-blog.de/wp-content/uploads/2010/07/Datenschutz-google-analytics.jpg"><img class="size-full wp-image-792 alignright" title="Datenschutz-google-analytics" src="http://www.result-blog.de/wp-content/uploads/2010/07/Datenschutz-google-analytics.jpg" alt="" width="200" height="200" /></a>In diesem Zusammenhang steht Google Analytics auch auf dem Prüfstand. Laut <a href="https://www.datenschutzzentrum.de/material/tb/tb31/kap07.htm" target="_blank">datenschutzzentrum.de</a> ist „die Nutzung des kostenlosen Google Analytics Services durch Webseitenanbieter unzulässig“. Dieses Urteil ergibt sich aus der Tatsache, dass die IP-Adresse eines Webseitenbesuchers von Googles Analyseprogramm gespeichert und zwecks weiterer Verarbeitung gespeichert wird, was gegen geltendes Datenschutzrecht verstößt. Da die Result GmbH Datenschutz sehr ernst nimmt und dies auch seinen Kunden zu Gute kommen lässt bietet sich die rechtssichere Lösung an, im Google Analytics Code die IP-Adressen der Nutzer zu verschlüsseln. Dies ist durch Modifizierung des Codes schnell und sicher möglich.</p>
<p>(Bildquelle: http://blog.icompetence.de/)</p>
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